Bitte bedenken Sie, dass Flussschiffe in ihrer Größe (Länge, Höhe, Breite) eingeschränkt (Brückendurchfahrten, Schleusen) und deshalb nicht mit Hochseeschiffen vergleichbar sind. Die Kabinen sind sehr komfortabel ausgestattet, jedoch von der Größe nicht mit Hotelzimmern zu vergleichen.
Ein Flussschiff ist einerseits ein „Urlaubshotel“, andererseits aber auch Arbeitsgerät, das sich mit Motorenkraft fortbewegt und ständig, auch nachts (z.T. mit Schleusen- und Brückendurchfahrten und dadurch bedingten Ein- und Ausfahren der Aufbauten) bedient werden muss. Schleusendurchfahrten sind mit Störungen verbunden – das ist bei allen Donau-kreuzfahrten so - und leider nicht zu vermeiden.
Je nach Hafenliegeplatz ist eine Schiffseite dem Ufer zugewandt bzw. liegen oft mehrere Schiffe dicht nebeneinander, wodurch die Sicht während der Liegezeiten etwas beeinträchtigt werden kann.
Bei extremem Hoch- oder Niedrigwasser behält sich die Reederei das Recht vor, Teilstrecken per Bus zu überbrücken oder die Reise auch kurzfristig abzusagen, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt (Wasserstand ist höhere Gewalt). Gleiches gilt bei behördlich angeordneten Schleusen- bzw. Brückenreparaturen oder bei unverschuldetem Motor- oder Antriebsschaden des Schiffes.